Holstein Kiel und St. Pauli haben rechtliche Schritte gegen die Wertung des Spiels zwischen Union Berlin und Bochum eingeleitet. Dafür müssen sie innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Begründung einreichen.. Zwei Wochen Zeit zur Begründung. Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts, das Spiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum nach dem Feuerzeugwurf auf Patrick Drewes mit 2:0 für den Revier-Klub zu werten, wurde von Bochums Konkurrenten im Tabellenkeller zwei Tage nach dem Urteil kritisiert. „Man muss natürlich hinterfragen, inwiefern man in die Wettbewerbsintegrität eingreift mit diesem Urteil, weil unbeteiligte Vereine durch dieses Urteil mit betroffen sind“, hatte unter anderem St. Paulis Präsident Oke Göttlich damals erklärt und gleichzeitig angekündigt, mögliche Maßnahmen zu prüfen.. Das Ergebnis dieser Überprüfung steht nun fest: Wie der Deutsche Fußball-Bund auf dpa-Anfrage mitteilte, legten die Kiezkicker (Tabellen-14., sieben Punkte Vorsprung auf den VfL) genau wie Holstein Kiel (Tabellen-17., einen Zähler Vorsprung auf Bochum) Berufung ein.. Nach Feuerzeugwurf in Berlin: DFB-Sportgericht wertet Spiel 2:0 für Bochum. „Ein Skandal“: Zingler teilt gegen DFB und Bochum aus. Ein deutliches Signal gegen Übergriffe. Beide Vereine haben zwei Wochen Zeit, ihre Berufungen zu begründen. Der Einstieg ins laufende Verfahren ist durch den Paragrafen 26.2 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB möglich. „Das Recht zur Berufung haben auch zunächst nicht am Verfahren beteiligte Mitgliedsverbände, ihre Vereine sowie deren Einzelmitglieder und Tochtergesellschaften und Spieler, die ein unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen“, lautet der Paragraf im Wortlaut.. Zeitpunkt und Form des Verfahrens noch ungewiss. In welcher Form das DFB-Bundesgericht das Berufungsverfahren abhält – mündlich oder schriftlich – und zu welchen Zeitpunkt, steht bislang noch nicht fest. Mit einer Entscheidung in den nächsten Wochen ist aufgrund der zweiwöchigen Berufungsbegründungsfrist von St. Pauli und Kiel nicht zu rechnen. Daher könnte es erst im Februar zur Verhandlung kommen.. Die letzte Instanz ist das DFB-Bundesgericht ohnehin noch nicht. Die Klubs haben anschließend noch die Möglichkeit, vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften in Berufung zu gehen.