VfB-Einspruch erfolgreich: Karazor entgeht Sperre

Der VfB Stuttgart kann am Sonntag doch auf seinen Kapitän zurückgreifen. Das DFB-Sportgericht hat die Gelb-Rot-Sperre gegen Atakan Karazor aufgehoben.

Nach Gelb-Roter Karte

Das 2:2-Remis beim VfL Wolfsburg musste der VfB Stuttgart zähneknirschend akzeptieren, doch der amtierende Vizemeister hat sich erfolgreich gegen eine Sperre seines Kapitäns gewehrt. Atakan Karazor, der am Samstag gegen die Wölfe beim Stand von 1:1 fälschlicherweise mit Gelb-Rot vom Platz gestellt worden war, kommt um die übliche Sperre von einem Spiel herum.

Nachdem der VfB im Namen von Karazor tags darauf Einspruch gegen die Ampelkarte eingelegt hatte, entschied das DFB-Sportgericht am Dienstag, Karazor nicht zu sperren. Er ist damit im Bundesliga-Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim am Sonntag (19.30 Uhr, LIVE! bei kicker) spielberechtigt, die erste in diesem Spiel verhängte Gelbe Karte bleibt allerdings bestehen.

Schiedsrichter Sven Jablonski hatte Karazor nach einem Zweikampf mit Maximilian Arnold in der 63. Minute Gelb-Rot gezeigt, obwohl vielmehr der Wolfsburger den Stuttgarter gelbwürdig getroffen hatte, und seinen Fehler hinterher eingeräumt. Der VfB berief sich deshalb auf Paragraf 11 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, wonach ein Einspruch gegen eine Gelb-Rot-Sperre nur dann zulässig ist, „wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird“ und dieser Einspruch bis 10 Uhr des nächsten Werktags schriftlich eingegangen ist.

DFB gibt „irrtümliche Entscheidung“ zu

All das lag nach Ansicht des Sportgerichts vor: „Nach dem Bericht von Schiedsrichter Sven Jablonski und der Inaugenscheinnahme der Fernsehbilder steht für das DFB-Sportgericht fest, dass in dem Zweikampf tatsächlich der Wolfsburger Spieler Arnold den Stuttgarter Spieler gefoult hatte, während Karazor selbst kein Vergehen begangen hatte“, lautet die Begründung des DFB.

Es liege daher eine „irrtümliche Entscheidung des Schiedsrichters“ vor, die „ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig“ sei. „In diesem Ausnahmefall ist gemäß Paragraf 11 Nr. 3. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB eine Aufhebung der verhängten Sanktion möglich.“ Binnen 24 Stunden könne jedoch gegen die Entscheidung des Einzelrichters Einspruch eingelegt werden.

Bei Platzverweisen sollte das IFAB neu nachdenken (k+)

Jablonski hatte in Wolfsburg keine Möglichkeit, sich die Szene noch einmal anzusehen, weil das im VAR-Protokoll nur für Rote Karten vorgesehen ist. In Unterzahl war der VfB zwar schnell in Rückstand geraten, hatte in der Nachspielzeit dank Deniz Undav aber noch einen Punkt gerettet.

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