Am 19. Dezember steht dem DFB ein kleiner Verhandlungsmarathon bevor. Am Vormittag findet vor dem Landgericht Frankfurt am Main der 17. Verhandlungstag im Sommermärchen-Prozess statt. Ab 13.30 Uhr geht es vor dem Oberlandesgericht um die Berufung von Ex-Schiedsrichter Manuel Gräfe.. Ex-Schiedsrichter hält 48.500 Euro Entschädigung für zu wenig. Der ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter Manuel Gräfe hatte bereits im Frühjahr 2023 vom Landgericht eine Entschädigung von 48.500 Euro wegen Altersdiskriminierung zugesprochen bekommen. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Unparteiische seine Karriere wegen des Erreichens einer verbandsinternen Altersgrenze von 47 Jahren nach 432 Erst- und Zweitligaspielen beenden musste. Im Urteil bezeichnete die Kammer diese als „nicht zulässig“ und „unverhältnismäßig“. Gegenüber der starren Altersgrenze kämen „Leistungstests und -nachweise in Betracht“.. Einen Schadenersatz wegen entgangener Einnahmen hatte ihm das Gericht allerdings nicht zugesprochen, weshalb Gräfe in Berufung ging. Auch der DFB legte Berufung ein. Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (Aktenzeichen 6 U 23/23) wurde 2024 mehrmals vertagt. Zuletzt, weil es „eine nicht unerhebliche Klageerweiterung“ gegeben habe, wie die Gerichtspressestelle mitteilte.. Statt 195.000 gab es nur 48.500 Euro in erster Instanz. In seiner Klage vor dem Landgericht hatte der heute 51-Jährige neben einer Entschädigung wegen Altersdiskriminierung auch Schadenersatz wegen entgangener Einnahmen gefordert. In seiner letzten Saison hatte Gräfe durch die Schiedsrichtertätigkeit beim DFB rund 260.000 Euro verdient. Im Prozess forderte er 194.905 Euro. 70.000 Euro hatte er zuvor von Verbandsseite bereits für die Nutzung seiner Persönlichkeitsrechte erhalten. Diese Zahlung gewährte der DFB damals den Elite-Schiedsrichtern nach der Streichung von der Liste für das darauffolgende Jahr.. Die starre Altersgrenze hat der DFB inzwischen aufgehoben, Felix Brych pfeift in dieser Saison mit 49 Jahren in der Bundesliga. Dafür muss sich der Verband einen neuen Vorwurf in Sachen Altersdiskriminierung gefallen lassen. Gestern wurde bekannt, dass der erst 28 Jahre alte Francisco Lahora den DFB verklagt, weil er als Altersgründen nicht in die sogenannte Coaching-Liste für die 3. Liga aufgenommen wurde.. Im „Sommermärchen-Prozess“ sitzt der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger seit März wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung auf der Anklagebank. Das Verfahren gegen Wolfgang Niersbach wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, das Verfahren gegen Horst R. Schmidt wegen Krankheit abgetrennt. Dem 79-jährigen Zwanziger wird vorgeworfen, eine Überweisung an die FIFA in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung für das Jahr 2006 zu Unrecht als Betriebsausgabe geltend gemacht zu haben, was er bestreitet.